Wie hilft die Sternenkinder-Stiftung? Die
Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
Zweck der Sternenkinder-Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur
Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO durch andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder durch juristische Personen des
öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO).
Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Weitergabe von Mitteln an
solche steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts, die in Schleswig-Holstein wohnende Kinder im Alter
von 0 – 10 Jahren mit massiven Sprachstörungen betreuen und fördern.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahme:
Die beantragende Einrichtung weist mit einem sonderpädagogischen bzw.
ärztlichen Gutachten oder einer entsprechenden Stellungnahme der
betreuenden Erzieher/ innen / Lehrkräfte nach, dass ein oder mehrere
Kinder mit entsprechendem Handicap in dieser Institution betreut werden.
Mit Vorlage dieser Unterlagen kann ein Antrag auf Förderung durch die
Stiftung gestellt werden - bis zum 15. Juni 2019 verschenken wir
Spielepakete an 5 Einrichtungen - siehe hier!
Die Stiftung entscheidet auf der Grundlage des Schweregrades der Sprachstörung, welche Einrichtungen eine Förderung erhalten.
Hier geht's zum Antrags-Formular -> |
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Die Sprachbehinderung wird von
nachgewiesen,
wobei dies durch Vorlage der Kopie eines Gutachtens oder einer für
diesen Zweck erstellten Stellungnahme (einfach auf dem Antrag zu
vermerken) erfolgen kann.
Bei der Weiterleitung der Bescheinigungen muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten beachtet werden! |
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