Was ist der Zweck der
Sternenkinder-Stiftung?
Die Stiftung verfolgt
ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne
des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Sternenkinder-Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur
Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO durch
andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch juristische Personen des
öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO). Dieser Zweck wird verwirklicht durch die
Weitergabe von Mitteln an solche steuerbegünstigte Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in Schleswig-Holstein wohnende
Kinder im Alter von 0 – 10 Jahren mit massiven Sprachstörungen betreuen und
fördern.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahme:
Die beantragende Einrichtung weist mit
einem sonderpädagogischen bzw. ärztlichen Gutachten oder einer entsprechenden
Stellungnahme der betreuenden Erzieher/ innen / Lehrkräfte nach, dass ein oder
mehrere Kinder mit entsprechendem Handicap in dieser Institution betreut
werden.
Die Stellungnahme soll Angaben enthalten
über die Höhe der benötigten finanziellen Unterstützung und wofür diese
verwendet werden sollen.
Die Stiftung entscheidet auf der Grundlage des Schweregrades der Sprachstörung, welche
Einrichtungen eine Förderung
erhalten.
Muss leider sein:
Rechtliche Regelungen
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht
nicht.
Die von der Stiftung Begünstigten werden schriftlich informiert. Sie erhalten die beantragten Mittel zur Verfügung gestellt, sofern die Stiftung
in der Lage ist, diese zu finanzieren.
Die Förderung
durch die Stiftung
erfolgt einmalig; es kann jedoch
in dem darauf folgenden Jahr ein weiterer
Antrag auf erneute
Förderung gestellt werden.
Antragstellerinnen/Antragsteller, die
nicht durch die Stiftung begünstigt werden können, erhalten ebenfalls einen schriftlichen Bescheid.
Über
die mögliche Zur-Verfügung-Stellung finanzieller Mittel wird auf dieser
Internetseite sowie durch direkte Anschreiben informiert.
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